Pallas: Gemeinderäte und Kreistage auch während der Pandemie arbeitsfähig

Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, am Donnerstag zu Gesetzesänderungen für die Arbeitsfähigkeit von Kommunalvertretungen während der Corona-Pandemie:

Pallas: Gemeinderäte und Kreistage auch während der Pandemie arbeitsfähig  

+++ Gesetzesänderungen geplant +++ Tagungen künftig auch per Video-Konferenz +++

„Gemeinderäte und Kreistage sollen während der Corona-Pandemie auch per Video-Konferenz tagen können. Der Innenausschuss des Landtags hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen mit Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung und der Sächsischen Landkreisordnung befürwortet. Die SPD-Landtagsfraktion spricht sich seit dem Frühjahr dafür aus, mit diesen digitalen Möglichkeiten die kommunale Demokratie in Pandemiezeiten zu erhalten und zu stärken.

„Gemeinderäte und Kreistage müssen auch unter Corona-Bedingungen arbeitsfähig sein“, so Albrecht Pallas. „Wichtige Entscheidungen dürfen gerade auch in dieser für alle schweren Zeit nicht vertagt werden – auch nicht unter dem Vorwand, dass die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen dem entgegenstehen würden. Gemeinderäte und Kreistage sind die Volksvertretung in den Kommunen und kontrollieren die Verwaltung. Können sie nicht mehr arbeiten, würde die kommunale Demokratie massiv beeinträchtigt werden.“

„Wir folgen mit unserem Gesetzentwurf Anfragen und Anregungen aus den Kommunen. Die schriftliche Anhörung hat eine breite Zustimmung zu dem Vorhaben ergeben. Es ist jetzt wichtig, dass die Regelungen schnell eingeführt werden. Die Gesetzesänderung soll im Dezember im Landtagsplenum abschließend beraten werden und ab Januar gelten. Die Zeit drängt“, so Pallas.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Sitzungen des Gemeinderates auch als Videokonferenz durchgeführt werden können. Das muss der Gemeinderat mit 2/3-Mehrheit seiner Mitglieder im Umlaufverfahren vor der jeweiligen Sitzung beschließen. Öffentliche Sitzungen können auch so durchgeführt werden, dass der Öffentlichkeit Zugang ausschließlich durch elektronische Übermittlungswege gewährt wird.