Schulgesetz weckt falsche Erwartungen

[Artikel aus der SüdPost N° 4]

Das Fundament für eine kontinuierliche Schulentwicklung bildet das Schulgesetz. Dieses gilt für den Freistaat Sachsen seit 2004 fast unverändert. In den beinahe zwölf Jahren haben sich die schulischen Rahmenbedingungen gewandelt und wurden nun in einem Entwurf der Landesregierung vom Januar 2016 angepasst.
Die SPD-Fraktion im Dresdner Stadtrat hat sich intensiv mit dieser vorgelegten Schulgesetznovellierung auseinandergesetzt. Dabei können weder die Sprecherin für Bildung und Kindertagesstätten, Dana Frohwieser, noch die Vertreterin der SPD-Fraktion für Fragen zur Inklusionspolitik, Dr. Cornelia Hähne, dem Grundsatz von Kultusministerin Brunhild Kurth „so viel Kontinuität wie möglich und so viel Veränderung wie möglich“ in dem Gesetzesentwurf erreicht zu haben, zustimmen.
Stattdessen scheinen für sie vor allem die Änderungen in den Bereichen der inklusiven Bildung, des Bildungsauftrages und der Rolle der Kommunen (aus Sicht einer kreisfreien Stadt) eher dem Gedanken einer Optimierung von Verwaltungsabläufen zu folgen, anstatt eine qualitative inhaltliche Weiterentwicklung des sächsischen Schulwesens vorzunehmen.
Dies trifft aus Sicht von Dana Frohwieser vor allem bei der inklusiven Bildung zu: „Der vorliegende Gesetzesentwurf des Sächsischen Kultusministeriums hat hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist, große Erwartungen geweckt, die nicht erfüllt sind.“
Denn „ein an Inklusion ausgerichtetes Schulsystem braucht eine klare Positionierung für die gemeinsame Unterrichtung von Kindern mit und ohne besonderen Förderbedarf sowie die Verankerung als Rechtsanspruch“, fügt Dr. Cornelia Hähne hinzu.
So wird im Gesetzentwurf beispielsweise die Förderschulpflicht gestrichen, aber die Aufnahme an einer Regelschule von Bedingungen abhängig gemacht, was im Grundsatz der UN-BRK widerspricht. Die SPD betont, dass die Umsetzung der UN-BRK nicht an gegebene Voraussetzungen zu binden, sondern die Voraussetzungen einer inklusiven – nicht integrativen – Gesellschaft zu schaffen sind.Zum Thema Bildungsauftrag begrüßen die beiden SPD-Politikerinnen ausdrücklich die Erweiterung des Bildungsauftrages in §1 Abs. 3 um die politische und historische Bildung sowie Medienbildung und Umwelterziehung. Jedoch bleibt dies stellenweise unkonkret, was vor allem am Beispiel Prävention deutlich wird. Hier wünscht sich die SPD-Fraktion eine Konkretisierung des Bildungsauftrages, um die Aspekte des offenen und diskriminierungsfreien Umgangs von Menschen unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlichen Geschlechts: Denn Schule muss einen ganz wesentlichen Beitrag zur sozialen Chancengleichheit und kulturellen Integration in unserer Gesellschaft leisten.
Zudem bietet der vorliegende Gesetzesentwurf aus Sicht der SPD-Fraktion keinen Lösungsansatz für die stark gegenläufigen demografischen Herausforderungen in den (wachsenden) Ballungszentren und (schrumpfenden) ländlichen Regionen. Starre Strukturen wie Mindestschülerzahl und Klassenobergrenze reichen hier nicht aus. Die SPD Sachsen hat hierzu als Lösungsansatz eine grundsätzliche schülerbezogene Ressourcenzuweisung vorgeschlagen. Dies fand leider keine Berücksichtigung.
Die Anmerkungen der SPD-Fraktion aus kommunalpolitischer Sicht zu diesen und anderen Punkten sind an das Sächsische Kultusministerium übersandt worden, um bei der abschließenden Bearbeitung des Schulgesetzes hoffentlich Berücksichtigung zu finden.