Wichtiger Punkt des Koalitionsvertrages umgesetzt

Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag

 

Albrecht Pallas, Sprecher für Innenpolitik der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt zum heutigen Beschluss des Sächsischen Personalvertretungsgesetz (Drucksache 6/3503) im Landtag:
Landtag beschließt zeitgemäßes und praktikables Personalvertretungsgesetz und sorgt für viele Verbesserungen und erweiterte Mitbestimmungsrechte

 

Das Ergebnis kann sich durchaus sehen lassen“, fasst der Innenexperte der SPD-Fraktion Albrecht Pallas, das heute vom Landtag beschlossene Personalvertretungsgesetz zusammen. Dies ist nach einer breiten und intensiven Diskussion im Parlament beschlossen worden: „In der Koalition gab es unterschiedliche Auffassungen, was ein zeitgemäßes Personalvertretungsgesetz ausmacht. Wir haben es im Dialog mit allen Beteiligten – Gewerkschaften und Arbeitgebern, und dem Koalitionspartner – geschafft, ein modernes Personalvertretungsgesetz vorzulegen und zu beschließen und setzen damit einen wichtigen Punkt des Koalitionsvertrages um.“

Bereits der Entwurf Staatsregierung enthielt viele Verbesserungen. „Insbesondere die Anerkennung aller studentischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte an den sächsischen Hochschulen als Beschäftigte ist ein echter Meilenstein. Damit können wir ca. 45.000 Menschen in Sachsen in den Schutzbereich des Personalvertretungsgesetzes bringen. Wir ermöglichen so, dass sich diese Gruppen auf Antrag mit Hilfe der Personalvertretung effektiv um eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen bemühen können.“, umreißt Pallas eine wesentliche Verbesserung.

Im Verfahren, in den Anhörungen und durch viele Gespräche mit verschiedenen Akteuren haben sich Verbesserungsvorschläge ergeben: „Im Ergebnis haben wir gemeinsam mit dem Koalitionspartner Lösungen gefunden, die sowohl die berechtigten Interessen der Beschäftigten und Personalvertretungen als auch der Dienststellen berücksichtigt.“
So nehmen das Gesetz Menschen mit Behinderung stärker in den Blick: „Nicht nur bei Schwerbehinderten sondern eben auch bei Menschen mit Behinderung unterhalb des Grades der Schwerbehinderung besteht die Notwendigkeit zur Förderung der Eingliederung und beruflichen Entwicklung. Deshalb ändern wir das Gesetz in diesem Sinne.“

Hintergrund:

Wesentliche Punkte des Gesetzentwurfes und der Änderungen sind:
· Mitbestimmungsrechte werden erweitert
· Personalräte erhalten die Befugnis, Verfahren u. Zuständigkeiten innerhalb des Personalrates flexibler zu gestalten
· bei ressortübergreifenden Maßnahmen wird eine angemessene Beteiligung der Hauptpersonalräte aller betroffenen Ressorts sichergestellt
· die Verselbständigung von Teildienststellen wird erleichtert

„Die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Dienstherrn und Beschäftigten ist Fundament einer leistungsfähigen Verwaltung. Daher werden wir bis Mitte 2016 ein zeitgemäßes und praktikables Personalvertretungsgesetz mit erweiterten Mitbestimmungsrechten beschließen.“ – Koalitionsvertrag, S. 97

Ausführliche Informationen finden sich unter: www.spd-fraktion-sachsen.de/persvg